Dieses Formular bzw. diese Liste wurde durch Artikel 50 des Gesetzesdekrets 331/1993 nach der Abschaffung der Schranken in der Europäischen Union eingeführt.
Bei den Rechnungen, die in diesem Formular anzugeben sind, handelt es sich um innergemeinschaftliche Rechnungen, die von Mehrwertsteuerpflichtigen ausgestellt oder empfangen wurden (d.h. nur B2B-Umsätze), für die Zahlungen geleistet, Waren von einem Land in ein anderes versandt oder Dienstleistungen an einen im Ausland Ansässigen erbracht wurden.
Alle Personen, die innergemeinschaftliche Käufe und Verkäufe tätigen, müssen beim MIAS registriert sein.
Die jahrzehntelange Erfahrung unserer Mitarbeiter kann Ihnen dabei helfen, alles, was mit diesen Praktiken zusammenhängt, zu entwirren.