Von der Grenze aus gelangen die Waren im Transit an den Lagerort (bewilligter Ort), ohne eingeführt zu werden.
Ein Zolllager auf Schweizer Gebiet, in dem der Lagerhalter (Importeur, Versender, Transporteur usw.)
ausländische Waren lagern kann, die ihm oder Dritten gehören.
Wir verfügen sowohl über ein DA-Lager als auch über ein DDA-Lager.
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